Bezirksversammlungen/Wahlen
Amtsperioden der Deich- und Sielacht Norderland (Gesamtrechtsnachfolgerin des Entwässerungsverbandes Norden und der Deichacht Norden ab dem 01.01.2025):
Bezirk I 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026
Bezirk II 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027
Bezirk III 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028
Bezirk IV 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029
Die genauen Termine der Bezirksversammlungen werden entsprechend der Satzung bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung der Deich- und Sielacht Norderland
Bei der Deich- und Sielacht Norderland ist gem. § 14 der Verbandssatzung (Inkrafttreten 01.01.2025) der Ausschuss der Deich- und Sielacht zu wählen.
In dem Wahlbezirk I sind 4 Ausschussmitglieder zu wählen, in den Wahlbezirken II und IV sind jeweils 5 Ausschussmitglieder zu wählen und im Wahlbezirk III sind 6 Ausschussmitglieder zu wählen. Für jedes Ausschussmitglied wird von den wahlberechtigten Verbandsmitgliedern in getrennten Wahlhandlungen ein persönlicher Stellvertreter gewählt. Weiterhin wählt die Mitgliederversammlung in den Bezirken I, II, III und IV jeweils einen Sielrichter. Ferner wählt die Mitgliederversammlung in den Bezirken I, II, III und IV jeweils einen Deichläufer. Anlässlich der Wahl der Ausschussmitglieder wählen die wahlberechtigten Verbandsmitglieder der Bezirke I, II, II und IV je einen Kandidaten zur Wahl für das Amt des Leitenden Sielrichters und einen Kandidaten zur Wahl für das Amt des Deichrichters.
Wahlberechtigt ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied, das Beiträge im jeweiligen Bezirk an den Verband zu zahlen hat, bei juristischen Personen ein von ihr benannter Vertreter. Jedes wahlberechtigte Verbandsmitglied hat das Recht, selbst oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Vertreter mitzustimmen. Niemand kann bei der Stimmenabgabe mehr als ein Verbandsmitglied vertreten. Das Stimmenverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich. Niemand hat mehr als zwei Fünftel aller Stimmen aus eigenem oder übertragenem Recht.
Wahlvorschläge können von den wahlberechtigten Mitgliedern bis eine Woche vor den Wahlterminen schriftlich im Verbandsbüro, Doornkaatlohne 19, 26506 Norden eingereicht werden.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der seinen 1. Wohnsitz im Verbandsgebiet hat (gilt nicht für von juristischen Personen benannten Vertretern) und zur Wahl vorgeschlagen wurde. Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein. Die Wählbarkeit erstreckt sich nur auf einen Wahlbezirk.
Zur Wahl des Ausschusses werden die Verbandsmitglieder hiermit bezirksweise wie folgt eingeladen:
Wahlbezirk I:
Wahlberechtigt sind Grundstückseigentümer in den Gemarkungen Westermarsch I und Westermarsch II sowie die außerörtlichen Flure 1 und 37 der Gemarkung Norden. Gemarkungen Neuwesteel, Süderneuland I (außer den Fluren 1 und 6), Süderneuland II (außer den Fluren 1, 2 und 6), Halbemond, Osteel *) und Leezdorf *) am Donnerstag, den 06. Februar 2025 um 9.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Westermarsch, Altendeichsweg 13, 26506 Norden
Wahlbezirk II:
Wahlberechtigt sind Grundstückseigentümer in der Gemarkung Norden (außer den Fluren 1, 37, 42 und 43) sowie den Fluren 1 und 6 der Gemarkung Süderneuland I und den Fluren 1, 2 und 6 der Gemarkung Süderneuland II am Freitag, den 07. Februar 2025 um 9.30 Uhr im Reichshof Norden (Bauernstube), Neuer Weg 53, 26506 Norden
Wahlbezirk III:
Wahlberechtigt sind Grundstückseigentümer in den Gemarkungen Lintelermarsch, Ostermarsch, Junkersrott, Hagermarsch, Lütetsburg, Hage, Blandorf-Wichte, Berum und Berumbur sowie den außerörtlichen Fluren 42 und 43 der Gemarkung Norden am Montag, den 10. Februar 2025 um 9.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hagermarsch, Am Feuerwehrheim 1, 26524 Hagermarsch
Wahlbezirk IV:
Wahlberechtigt sind Grundstückseigentümer in den Gemarkungen Neßmersiel, Nesse *), Arle *), Menstede-Coldinne *), Westdorf, Westerende und Großheide, Berumerfehn *) am Dienstag, den 11. Februar 2025 um 9.30 Uhr im Vereinsheim KBV Germania Menstede-Arle e.V., Bürgermeister-Oldewurtel-Straße 8 a, 26532 Großheide
Die mit *) gekennzeichneten Gemarkungen gehören nur teilweise zum Verbandsgebiet.
Gem. § 47 Abs. 1 der Verbandssatzung werden abweichend von den §§ 17 und 20 die Mitglieder des Ausschusses sowie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes für eine einmalige Amtszeit wie folgt gewählt:
Bezirk I für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2026
Bezirk II für drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027
Bezirk III für vier Jahre bis zum 31. Dezember 2028
Bezirk IV für fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2029
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Interimsverbandsvorstehers
3. Wahl der Ausschussmitglieder
4. Wahl der persönlichen Stellvertreter
5. Wahl eines Sielrichters
6. Wahl eines Deichläufers
7. Wahl eines Kandidaten zur Wahl für das Amt des Ltd. Sielrichters und Wahl eines Kandidaten zur Wahl für das Amt des Deichrichters
8. Sonstiges
Es wird gem. § 14 Abs. 3 der Verbandssatzung darauf hingewiesen, dass ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen gewählt werden kann.
Norden, den 15. Januar 2025
Deich- und Sielacht Norderland
Rainer Mellies
Interimsverbandsvorsteher